Partner / Links

Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt Bundesländer, Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrem Engagement für die Frühen Hilfen.

Mit den Mitteln sollen regionale Netzwerke Frühe Hilfen gestärkt und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wird dabei berücksichtigt. Ziel ist es, dass jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren. Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das seit 1. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz.

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Mecklenburg-Vorpommern ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Unter dem Dach des PARITÄTISCHEN MV haben sich rund 200 gemeinnützige Organisationen und Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen.

Die Mitglieder sind in allen Bereichen der sozialen Arbeit tätig. Mit rund 16.000 hauptamtlichen und über 5.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagieren sich die Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN in der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, in der sozialen und psychosozialen Versorgung, in der Behinderten- und Flüchtlingshilfe, in der Migrationssozialarbeit, der Aids-, Drogen- und Suchthilfe und in der Gesundheitsförderung.

Mit 3431 km² Fläche ist der Landkreis Rostock der viertgrößte Landkreis in Deutschland. Standorte der Kreisverwaltung sind der Kreissitz Güstrow und die Außenstelle Bad Doberan.

Der Landkreis Rostock grenzt im Nordosten an den Landkreis Vorpommern-Rügen, von Osten bis Süden an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, im Südwesten an den Landkreis Ludwigslust-Parchim und im Westen an den Landkreis Nordwestmecklenburg. Im Norden umschließt er die kreisfreie Hansestadt Rostock.

Graal-Müritz ist ein wunderschönes Seeheilbad, das sich fünf Kilometer weit am Strand erstreckt. Die idyllische Lage als Tor zur Halbinsel Fischland/Darß/Zingst, umgeben von der „Rostocker Heide“ und die Nähe zur Hansestadt Rostock machen den besonderen Reiz der 4 000 Einwohner zählenden Gemeinde aus.