Leistungsformen der ambulanten Hilfen

Familienunterstützende Hilfen

§ 30 SGB VIII           Erziehungsbeistand/ Betreuungshilfe  und

 § 31 SGB VIII          Sozialpädagogische Familienhilfe        

Der Schwerpunkt dieses Hilfeangebotes liegt in der Aktivierung bzw. Stabilisierung des Familiensystems zur Überwindung der aktuellen Problemkonstellation. Gemeinsam mit den Beteiligten wird im Vorfeld der Maßnahme ein inhaltlicher und zeitlicher Rahmen abgesteckt - ohne unmittelbare Veränderung des bestehenden Gefüges. Der Lebensbezug Familie und die Einbeziehung des sozialen Umfeldes bestimmen die methodische Ausrichtung.

Die Stärken unseres ambulanten Hilfeangebotes liegen in der Flexibilität und Methodenvielfalt,  bei gleichzeitiger professioneller Struktur des Hilfeprozesses.

Einzelfallorientierte Hilfen

 § 35   SGB VIII         Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung   und

§ 35a SGB VIII         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche

In diesem Betreuungsangebot geht es um die Unterstützung älterer Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener bei akuten (Entwicklungs-) Problemen. Es ist langfristig angelegt und erfordert eine höhere Betreuungsintensität. Entsprechend der individuellen Problemlagen werden mit am Prozess Beteiligten flexible und vielfältige Arrangements erarbeitet, die der eigenverantwortlichen und konstruktiven Gestaltung dieser Situation dienen.

Die Ermunterung zur Einbeziehung von externen und unterstützenden Komponenten im Sozialraum soll den Prozess verstärken.

Begleiteter Umgang  (als Sonderform ambulanter Leistungen)

§ 18 SGB VIII

§ 1684, § 1685, § 1626 BGB

Begleiteter Umgang ist eine aus Sicht des Kindes parteiliche Intervention zur Sicherung der Kinderrechte. Der begleitete Umgang definiert sich als ambulantes Angebot der Jugendhilfe.

Für Kinder und Jugendliche zählen Trennung und Scheidung der Eltern oder andere familiäre Trennungen zunehmend zur Lebens- und Erfahrungsrealität. Oft sind damit entscheidende Beziehungseinschränkungen, die bis zum Kontaktabbruch reichen können, verbunden. Diese Umstände führen zu einer Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Im Focus des qualifizierten Hilfeangebotes steht die Anbahnung eines angemessenen Kontaktes zwischen Eltern und anderen Umgangsberechtigten und Kindern unter kindgerechten und spannungsarmen Bedingungen.

Formen des Begleiteten Umgangs sind:

  • Begleitete Übergabe und Umgangsanbahnung
  • Begleiteter Umgang
  • Beaufsichtigter Umgang